Coaching ist als Fortbildung steuerlich absetzbar. Das Training findet in einem TV-Studio, an einem neutralen Ort oder am Arbeitsplatz des Klienten statt. Beratungsgespräche können auch telefonisch geführt werden. Ein unverbindliches Erstgespräch von ca. 20 Minuten ist kostenlos.
Der genaue Inhalt der vereinbarten Leistung wird im Auftrag beschrieben und vereinbart. Sollte sich im Zuge der Durchführung der Leistung herausstellen, dass zusätzliche Leistungen erforderlich sind, wird der Unternehmer vor Durchführung darauf hinweisen und ein Nachtragsangebot legen.
Vereinbarungen mit dem Unternehmer werden entweder auf bestimmte oder auf unbestimmte Zeit geschlossen. Bei einem Vertrag auf bestimmte Zeit enden die Leistungen des Unternehmers mit dem vereinbarten Tag. Ein Vertrag auf unbestimmte Dauer kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Quartals von beiden Seiten aufgekündigt werden.
Jeder Vertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Frist schriftlich aufgekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Weiterführung des Vertrages dem anderen Vertragspartner nicht mehr zugemutet werden kann sowie insbesondere auch bei nachhaltigem Verstoß gegen Bestimmungen des Vertrages, worunter auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen sind. Eine Aufkündigungserklärung hat mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen.
Das Entgelt wird im Vertrag ausdrücklich vereinbart, anderenfalls ein Stundenhonorar von € 300,-- (Nora Frey) und € 200,-- (Mitarbeiter) verrechnet wird. Zu den im Vertrag genannten Beträgen wird zusätzlich die USt in der jeweils gesetzlichen Höhe verrechnet.
Barauslagen und Spesen werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Hiezu zählen insbesondere Fahrten mit dem PKW außerhalb Wiens zum amtlichen Kilometergeld, Nächtigungen außerhalb Wiens, Kopierkosten und Ähnliches. Barauslagen über € 200,-- bedürfen der vorherigen Genehmigung des Bestellers.
Bei Mediencoachings müssen Stornierungen schriftlich erfolgen und sind bis 10 Tage vor dem jeweiligen Termin kostenlos. Danach werden eine Stornogebühr von 50%, ab 5 Tage vor der Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr erhoben. Selbstverständlich ist die Vertretung des Teilnehmers jederzeit möglich.
Bei Vereinbarung von Stundenhonoraren ist der Unternehmer verpflichtet Zeitaufzeichnungen zu führen und dem Bestellter auf dessen Verlangen zur Verfügung zu stellen. Begonnene halbe Stunden werden als halbe Stunden berechnet.
Werden vom Unternehmer Kostenschätzungen abgegeben, so sind diese unverbindlich. Kostenvoranschläge sind verbindlich, können jedoch um 15% überschritten werden.
Der Unternehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen nach schriftlicher Bestätigung des Bestellers im Namen des Bestellers an Dritte im Auftrag zu geben. In diesem Fall findet die Verrechnung zwischen Besteller und Drittem direkt statt und wird der Unternehmer lediglich die Rechnungsprüfung vornehmen.
Die Rechnungen sind nach Rechnungslegung prompt und ohne jeden Abzug fällig. Ist der Besteller mit der Bezahlung trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist in Verzug, so kann der Unternehmer seine weiteren Leistungen zurückbehalten oder endgültig vom Vertrag zurücktreten bzw. fristlos aufkündigen. Es werden Verzugszinsen in der Höhe von 13,5 % p.a. vereinbart.
Im Falle der gerechtfertigten vorzeitigen Auflösung des gegenständlichen Vertrages durch den Unternehmer oder bei ungerechtfertigter Auflösung durch den Besteller bleibt der Anspruch des Unternehmers auf volles Entgelt bestehen, abzüglich der Eigenersparnis hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen, die mit 10% vereinbart werden.
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt unverändert.
Die Haftung des Unternehmers für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
Sollte der Unternehmer schadenersatzpflichtig werden, ist die Höhe des Ersatzanspruches mit der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Unternehmers begrenzt, in Ermangelung einer solchen Deckung mit der Höhe des vereinbarten Entgelts.
Bei Vorsatz findet keine Haftungsbeschränkung statt.
Der Unternehmer ist nicht berechtigt, während der Vertragsdauer gleichartige Leistungen Konkurrenzunternehmen anzubieten bzw. für solche durchzuführen. Der Besteller ist ebenso nicht berechtigt, im Vertragszeitraum gleichartige Leistungen von dem Unternehmer konkurrenzierenden Unternehmen anzunehmen, bzw. solche Unternehmen zu beauftragen.
Es ist dem Unternehmer untersagt, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Umfang und praktische Tätigkeit des Bestellers erhalten hat, während oder auch nach Beendigung der vorliegenden Vertragsbeziehung an wen auch immer weiterzugeben, so fern dies nicht für die Erfüllung dieses Vertrages notwendig oder förderlich ist.
Der Besteller anerkennt das Urheberrecht des Unternehmers an den von diesem erstellten Werken. Eine Bearbeitung, Vervielfältigung oder Verbreitung erfordert die schriftliche Genehmigung des Unternehmers.
Mit Unterzeichnung dieses Vertrages treten die Geschäftsführer des Bestellers sämtlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag zur ungeteilten Hand als Schuldner bei.
Gegenständlicher Vertrag geht beiderseitig auf allfällige Rechtsnachfolger über bzw. verpflichten sich die Vertragsteile für einen solchen Rechtsübergang zu sorgen.
Der Unternehmer haftet nicht für einen bestimmten Erfolg, es sei denn, es wird ausdrücklich eine solche Haftung schriftlich übernommen. Er haftet jedoch dafür, daß die von ihm verrichteten Tätigkeiten im Rahmen seines Stils mit Gewissenhaftigkeit ausgeführt werden.
Der Besteller wird dem Unternehmer sämtliche für die Tätigkeit notwendigen Informationen über sein Unternehmen und das beauftragte Projekt mitteilen.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
Als Gerichtsstand für Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
Es wird die Anwendung des österreichischen Rechts vereinbart.